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Download für Heizungsfirmen, Planer, Bauherrn, Feuerstättenbetreiber …
Der "Antrag auf Genehmigung der Veränderung an Feuerungsanlagen" ist lt. Kehrordnung für ganz Sachsen-Anhalt verbindlich. Zusätzlich ist das Antragsformular gemäß Grundsatzvereinbarung der Energieversorgung, der Installateurinnung und der Schornsteinfegerinnung bindend.

Geltungsbereich: - Einbau, Erneuerung und Änderung von Feuerstätten.
d.h. auch beim Austausch von Feuerstätten
Ausnahmen (nur im Erdgas-Versorgungsgebiet Halle): - Gas-Einzelraumheizer, wenn der EVH-Gasantrag vorgelegt wird.

Bearbeitungshinweise: Grundsätzlich gilt VOLLSTÄNDIGKEIT !!!
1.
Das Formular hat 2 Seiten!
2.
Auch bei einer Turbotherme (C3.2-Gerät) ist der Abschnitt Abgasleitung auszufüllen. Diese Geräte haben meist sehr viele Anschlussmöglichkeiten und –Varianten.
3.
Meist sind 3 Unterschriften erforderlich. Wird die Abgasleitung vom Installateur mit verlegt, hat dieser bei "Schornsteinbauunternehmen" noch mal zu unterschreiben.
4.
Querschnittsnachweise (Berechnungen, Herstellerdiagramme o.ä.) sind hinzuzufügen. (natürlich sollten die Angaben auf Antrag und Berechnung übereinstimmen)
5.
zu empfehlen: Tel. u. Fax. Für evtl. Rückruf angeben!

Vergleiche: Für einen halben Bauantrag bekommt man auch keine Baugenehmigung.
 
 
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