Antrag Feuerungsanlagen |
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Download für Heizungsfirmen, Planer, Bauherrn, Feuerstättenbetreiber …
Der "Antrag auf Genehmigung der Veränderung an Feuerungsanlagen" ist lt. Kehrordnung
für ganz Sachsen-Anhalt verbindlich. Zusätzlich ist das Antragsformular gemäß
Grundsatzvereinbarung der Energieversorgung, der Installateurinnung und der
Schornsteinfegerinnung bindend.
Geltungsbereich: - Einbau, Erneuerung und Änderung von Feuerstätten.
d.h. auch beim Austausch von Feuerstätten
Ausnahmen (nur im Erdgas-Versorgungsgebiet Halle): - Gas-Einzelraumheizer,
wenn der EVH-Gasantrag vorgelegt wird.
Bearbeitungshinweise:
Grundsätzlich gilt VOLLSTÄNDIGKEIT !!!
1. Das Formular hat 2 Seiten!
2. Auch bei einer Turbotherme (C3.2-Gerät) ist der Abschnitt Abgasleitung
auszufüllen. Diese Geräte haben meist sehr viele Anschlussmöglichkeiten und –Varianten.
3. Meist sind 3 Unterschriften erforderlich. Wird die Abgasleitung vom
Installateur mit verlegt, hat dieser bei "Schornsteinbauunternehmen" noch mal
zu unterschreiben.
4. Querschnittsnachweise (Berechnungen, Herstellerdiagramme o.ä.)
sind hinzuzufügen. (natürlich sollten die Angaben auf Antrag und Berechnung
übereinstimmen)
5. zu empfehlen: Tel. u. Fax. Für evtl. Rückruf angeben!
Vergleiche: Für einen halben Bauantrag bekommt man auch keine Baugenehmigung.
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